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Zivilschutz im Verteidigungs- und Bündnisfall


Wann tritt der Verteidigungs- oder Bündnisfall ein?

Der Verteidigungsfall liegt vor, wenn das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Art. 80a Abs. 1 GG).

Der Bündnisfall kann ausgelöst werden, wenn ein Mitgliedsstaat der NATO oder der Europäischen Union angegriffen wird – in der NATO nach dem Nordatlantikvertrag (Art. 5), in der EU nach dem EU-Vertrag (Art. 42). In diesem Fall entscheidet der Deutsche Bundestag, ob deutsche Streitkräfte auch außerhalb der Landesgrenzen eingesetzt werden.

Was bedeutet Zivilschutz?

Der Zivilschutz ist Teil der zivilen Verteidigung in Deutschland. Er umfasst alle nicht-militärischen Maßnahmen, mit denen der Bund die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen schützt. Ziel ist es, Schäden zu begrenzen, die Versorgung sicherzustellen und die Selbsthilfefähigkeit der Menschen zu stärken.

Dazu gehören unter anderem die Warnung der Bevölkerung, der Bau und die Nutzung von Schutzräumen, Aufenthaltsregelungen, der Katastrophenschutz, der Gesundheitsschutz und der Schutz von Kulturgütern.

Mögliche Folgen im Ernstfall

Im Verteidigungs- oder Bündnisfall können militärische Angriffe gezielt Infrastruktur, Verkehrswege, Kommunikationssysteme oder Unternehmen treffen. Dadurch kann es zu Versorgungsengpässen bei Strom, Wasser, Lebensmitteln oder Medikamenten kommen.

Gut vorbereitet sein

Eine gute Vorsorge hilft, in Krisensituationen ruhig und handlungsfähig zu bleiben.
Legen Sie rechtzeitig einen Notvorrat an – mit Trinkwasser, haltbaren Lebensmitteln, wichtigen Medikamenten und Hygieneartikeln.
Auch wichtige Dokumente wie Ausweise, Versicherungsunterlagen oder Gesundheitsdaten sollten sicher und griffbereit aufbewahrt werden.

Warnung und Information

Im Ernstfall informieren die zuständigen Behörden über verschiedene Kanäle über aktuelle Gefahren und geben konkrete Handlungsempfehlungen.
Die wichtigsten Informationen erhalten Sie über Warn-Apps (z. B. NINA, KATWARN) und Radiosender. In besonderen Lagen wird zusätzlich über Sirenen gewarnt.

Verlassen Sie sich nur auf offizielle Mitteilungen und vermeiden Sie es, Gerüchten oder ungesicherten Quellen zu folgen.

Wo erhalten Sie im Notfall Hilfe?

Informieren Sie sich schon im Vorfeld, wo Sie sich vor Ort Hilfe holen können.
Rathäuser und Notfall-Infopunkte dienen als Anlaufstellen für Informationen und Unterstützung.

Befolgen Sie immer die Anweisungen der Behörden, insbesondere bei Evakuierungen oder anderen Schutzmaßnahmen.
So tragen Sie dazu bei, sich selbst, Ihre Familie und Ihre Mitmenschen bestmöglich zu schützen.


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