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Der Kreis Pinneberg ist als untere Katastrophenschutzbehörden für den Katastrophenschutz, den Zivilschutz und den Brandschutz vor Ort zuständig. Eine Besonderheit ist, dass die Insel Helgoland wegen ihrer Lage für sich selbst den Katastrophenschutz verantwortet.
Ziel des Katastrophenschutzes ist es, die Bevölkerung, bedeutende Sachgüter und die Umwelt in schweren Schadenslagen zu schützen. Dazu gehört auch, Schadenslagen vorherzusehen und diese möglichst schon im Vorfeld abzuwehren oder ihre Auswirkungen zu begrenzen.
Im Fall einer Katastrophe arbeiten die öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen unter der Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammen. Das sind im Kreis Pinneberg die Feuerwehren der Städte und Gemeinden, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und das Technische Hilfswerk (THW). Die ehrenamtlichen Helfer*innen sind die tragende Säule im Katastrophenschutz.
Wenn es noch nicht um eine Katastrophe geht, sondern „nur“ um Gefahrenabwehr, ist nicht der Kreis, sondern sind die Städte und Gemeinden zuständig. Die Gefahrenabwehr hat das Ziel, die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Das fängt an beim Heckenschnitt, damit der Verkehr nicht behindert wird, und geht bis zur Großschadenslage mit vielen betroffenen Menschen. Auch der Brandschutz (Freiwillige Feuerwehren) ist bei den Gemeinden und Städten angesiedelt.
Kreis und Kommunen arbeiten eng zusammen bei größere Ereignisse wie Unwetter, Großveranstaltungen, Bombenfund oder Großbrand. Auch wenn die Verantwortung zunächst bei den Kommunen liegt, unterstützt der Kreis mit einzelne Katastrophenschutz-Einheiten. Gemeinsam beobachten Kreis und Kommunen die Entwicklung einer Gefahrenlage.
Eine Katastrophe ist laut Landeskatastrophenschutzgesetz ein Ereignis, „welches
in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz wirksam nur gewährt werden können, wenn verschiedene Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes sowie die zuständigen Behörden, Organisationen und die sonstigen eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.“
Erst wenn die Landrätin als oberste Kommunalbeamtin des Kreises den Katastrophen-Fall ausruft, übernimmt der Kreis die Zuständigkeit. Dann arbeiten der Kreis, die Einheiten, die Feuerwehren, Gemeinden und Städte zusammen. Für die Gefahrenabwehr (also alles unterhalb der Katastrophe) sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Dort, wo sich Menschen allein nicht mehr helfen können, kommen Hilfe, Rettung und Unterstützung von außen, kurz: vom Katastrophenschutz oder auch Bevölkerungsschutz. Bund, Länder und Kommunen arbeiten dabei eng und partnerschaftlich mit den Katastrophenschutz-Organisationen zusammen. Die Hilfsorganisationen stellen Fahrzeuge, Material und vor allem ehrenamtliche Helfer*innen, also Menschen, die sich freiwillig für die Gemeinschaft einsetzen, wenn Gefahren abzuwehren sind. Insgesamt zählen im Kreis Pinneberg rund 3.500 Ehrenamtliche dazu.
Folgende Einheiten sind im Kreis Pinneberg im Katastrophenfall aktiv:
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